Aktueller Treibstoffzuschlag: 0,0 %

 

Die Kosten für Dieselkraftstoff unterliegen erheblichen Marktschwankungen und stellen einen wesentlichen Bestandteil der Transportkosten dar. Um diese Entwicklungen transparent und nachvollziehbar abzubilden, erhebt DWK einen Treibstoffzuschlag.

Die Anpassung erfolgt auf Grundlage des vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung veröffentlichten Bruttodurchschnittspreises für Diesel. Dadurch orientiert sich der Zuschlag an einem etablierten und öffentlich nachvollziehbaren Referenzwert.

Dieselpreis Treibstoffzuschlag
unter 1,585 €/l 0,0 %
1,585 – 1,595 €/l 0,4 %
1,595 – 1,605 €/l 0,8 %
1,605 – 1,615 €/l 1,2 %
1,615 – 1,625 €/l 1,6 %
1,625 – 1,635 €/l 2,0 %
je weitere +0,01 €/l +0,4 %

Der Treibstoffzuschlag basiert auf dem vom BGL veröffentlichten Bruttodurchschnittspreis für Diesel und wird monatlich neu festgelegt.

Berechnungslogik

Liegt der vom BGL veröffentlichte Bruttodieselpreis unter 1,585 € pro Liter, beträgt der Treibstoffzuschlag 0,0 %.

Überschreitet der Dieselpreis diesen Referenzwert, erhöht sich der Zuschlag stufenweise. Für jede weitere Preissteigerung von 0,01 € pro Liter wird der Treibstoffzuschlag um 0,4 Prozentpunkte angehoben. Die jeweilige Staffelung ergibt sich aus der obenstehenden Tabelle.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung veröffentlicht hier monatlich den durchschnittlichen  Nettodieselpreis des Vormonats für Großverbaucher. Zur Anwendung in unserer Berechnungslogik wird er mit dem Faktor 1,19 multipliziert, um den durchschnittlichen Bruttodieselpreis zu berechnen.

Monatliche Anpassung

Der maßgebliche Dieselpreis wird monatlich durch den BGL veröffentlicht. Auf dieser Basis wird der Treibstoffzuschlag jeweils zum Monatsanfang neu festgelegt. Der aktuell gültige Satz gilt für alle im entsprechenden Zeitraum durchgeführten Transporte und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Durch die Verwendung eines extern veröffentlichten Referenzwerts und einer klar definierten Berechnungslogik ist die Entwicklung des Treibstoffzuschlags jederzeit nachvollziehbar. Dadurch wird sichergestellt, dass außergewöhnliche Veränderungen der Kraftstoffpreise fair und transparent berücksichtigt werden.